Wartung von Feststelleinrichtungen an Feuerschutztüren
Auszug aus der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-6.5-1571 vom 13. Januar 2000 :
4. Bestimmung für Nutzung, Unterhalt und Wartung
4.1. Monatliche Überprüfung
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens
einmal monatlich auf Ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der monatlichen Überprüfung sind aufzuzeichnen.
Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.
4.2. Jährliche Prüfung und Wartung
Der Betreiber ist ausserdem verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung der Feststellanlage auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte, sowie Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Diese Prüfung und Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und Wartung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.
Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an!
